Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („LZB“)

Richard Henkel GmbH · Forchtenberger Str. 46 · 74670 Forchtenberg-Ernsbach

  1. Allgemeines
    1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten, wenn sie unseren Kunden früher bereits einmal bekannt gegeben wur- den, für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Schutzvermerk gem. ISO 16016 ist zu beachten, d.h. Weitergabe sowie Vervielfältigung unserer Dokumente, Verwertung und Mitteilung deren Inhalts sind verboten, soweit nicht ausdrücklich gestattet. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte für den Fall der Patent-, Urheberrecht-, Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmustereintragung sind vorbehal- ten. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Konstruktionsunterlagen, Modellen, Schablonen und sonstigen sowohl physisch als auch als EDV-Version zur Verfügung gestellten Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind oder als unser Vorentwurf übergebene Unterlagen oder Muster. Eine Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich auszuschließen. Sollte eine Weitergabe an Dritte angedacht wer- den, bedarf der Vertragspartner (z.B. Kunden, Lieferanten u.a.) unserer ausdrücklichen, vorherigen schriftlichen Zustimmung. Etwaige gewerbliche Schutzrechte für von Lieferanten gelieferte Ware liegen allein bei uns, sofern sie nach unseren Vorent- würfen nach Zeichnungen und Spezifikationen darauf aufgebaut gefertigt wurden. Auch hier gilt: eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
    2. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an.
    3. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Preise
    1. Die in unseren Preislisten, Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen genannten Preise sind Tagespreise ab Werk, ohne Kosten für Verpackung. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
    2. Liegt der vereinbarte oder der vom Kunden schuldhaft verursachte Liefertermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss, so gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung maßgeblichen Preise, sofern Kostensteigerungen durch Materialpreise und Lohnerhö- hungen eingetreten sind.
  3. Lieferung
    1. Liefertermine und Lieferfristen sind, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, unverbindlich.
    2. Lieferfristen verlängern sich, auch innerhalb eines bereits herbeigeführten Lieferverzuges, beim Eintritt nicht vorherzusehen- der Hindernisse, Betriebsstörungen, behördlicher Eingriffe, Arbeitskampfmaßnahmen, Beschaffung wesentlicher Rohstoffe um angemessene Zeit. Der Kunde kann in diesen Fällen nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er nach Ablauf der verlängerten Lieferfrist und Wegfall der Behinderung eine angemessene Nachfrist von wenigstens vier Wochen setzt und unsere Erfüllung auch in dieser ausbleibt. Der Rücktritt hat dann schriftlich zu erfolgen. Bei auftretenden Vertragsstörungen steht es uns frei, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wobei Schadensansprüche des Kunden wegen des eingetretenen Verzuges oder Rücktrittes nur dann bestehen, wenn uns an der Vertragsstörung ein grobes Verschulden trifft.
    3. Die Wahl des Versandweges liegt bei uns. Alle Waren reisen, sobald sie das Werk verlassen haben, auf Gefahr des Kunden ohne Rücksicht darauf, wer nach dem Vertrag die Frachtkosten trägt. Mangels anderer Vereinbarung trägt die Frachtkosten der Kunde. Notwendige Verpackungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Verzögert sich der Versand nach Anzeige der Bereitschaft auf Grund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zur Rechnungsstellung und zur Lagerung auf Kosten und Gefahr des Kunden berechtigt.
  4. Zahlung
    1. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 15 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die Herein- gabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Kunden. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung infor- mieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
    2. Gerät der Kunde in Verzug, so werden von uns Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
    3. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder der Kunde seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kredit- würdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen wurden. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
    4. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurück- behaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis berechtigt.
  5. Eigentumsvorbehalt
    1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldo-Forderungen aus Kontokorrent) aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleiben die verkauften Waren unser Eigentum.
    2. Der Kunde ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
    3. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entste- hender Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswer- te dieser verarbeiteten Waren.
    4. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vor- behaltsware bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
    5. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig, die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechts- grund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächti- gen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
    6. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Kunde auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege der Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forde- rungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Kunden bestehen.
    7. Die Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsge- mäß nachkommt.
    8. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich mittels eingeschriebenem Brief benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
    9. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzu- nehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unserer Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
  6. Mängelhaftung
    1. Beanstandungen, offensichtliche Mängel sowie Minder- oder Falschlieferungen müssen vom Kunden innerhalb einer Aus- schlussfrist von 10 Tagen nach Empfang der Lieferung schriftlich gerügt werden, da anderenfalls eine Haftung und Gewähr- leistung für solche Mängel ausgeschlossen ist. Bei versteckten Mängeln bleibt es bei der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Mit der Verwendung oder Verarbeitung gilt die Ware als angenommen.
    2. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht die Gewährleistung aus Kauf- oder Werkvertrag auf Nachbesserung oder nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung des gesamten Gegenstandes oder einzelner Teile oder auf einen angemessenen Preisnachlass zu beschränken. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
    3. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständi- gung mit unserer Seite die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnis- mäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Ansonsten steht dem Kunde kein Recht zur Ersatzvornahme zu, das heißt insbesondere, das wir nicht für solche Ersatzvornahmekosten haften, die der Kunde ohne Vorliegen der soeben dargestellten Voraussetzungen oder ohne schriftliche Vereinbarung mit uns verursacht hat. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten (für Ersatzvornahmekosten gilt ausschließlich das zuvor bestimmte) tragen wir soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt die Kosten des Ersatzstückes einschließ- lich des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung unserer Monteure und Hilfskräfte.
    4. Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle eine uns gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen. Liegt ein nur unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten für den Kunden ausgeschlossen.
    5. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, feh- lerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse sofern sie nicht von uns zu verantworten sind.
    6. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung unserer Seite für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes durch den Kunden, ohne unsere vorherige Zustimmung.
    7. Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrech- ten im Inland, wird der Verkäufer auf seine Kosten dem Kunden grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand für den Kunden in zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutz- rechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in einer angemessenen Frist nicht möglich, sind sowohl der Kunde als auch der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Darüber hinaus werden wir den Kunden von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen. Diese Rechte bestehen nur, wenn der Kunde uns unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet, der Kunde uns in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. uns die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen ermöglicht, uns alle Abwehr- maßnahmen einschließlich außergerichtliche Regelungen vorbehalten bleiben, der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Kunden beruht und die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, daß der Kunde den Liefergegenstand eigen- mächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.
    8. Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden in Folge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratung oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten insbe- sondere Anleitung zur Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der vorherigen Abschnitte entsprechend.
    9. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir, aus welchen Rechtsgründen auch immer nur
      • bei Vorsatz,
      • bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter,
      • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
      • bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
      • bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Person oder Sachschäden an privatgenutzten Gegenständen gehaftet wird.
    10. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestell- ter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechts- grund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligte Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  7. Verjährung
    1. Alle Ansprüche des Kunden, aus welchen Rechtsgründen auch immer, verjähren in 12 Monaten bei einem Kaufvertrag zwi- schen Unternehmern und in 24 Monaten bei einem Verbrauchsgüterkauf ab Ablieferung. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten, sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Die Durchführung der Nachbesserung führt nicht zu einem Neube- ginn der Verjährung.
  8. Besondere Regelungen
    1. Angestellte oder Vertreter unseres Hauses haben keine Inkassovollmacht, es sei denn, dass hierfür ein schriftlicher Auftrag vorliegt.
    2. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen hat die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit, etwa gewährter Raten oder hereingegebener Wechsel zur Folge. Sie berechtigt uns noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurück- zutreten oder wegen Nichterfüllung Schadensersatz zu verlangen, unbeschadet des Rechts, auf Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf Kosten des Kunden.
  9. Besondere Bedingungen für den Bereich Möbel:
    1. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Änderungen in Aus- führung und Konstruktion im Zuge der Weiterentwicklung sind uns ohne Ankündigung gestattet, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
    2. Eine Lieferfrist beginnt mit unserer Annahme der Bestellung durch schriftliche Bestätigung, jedoch nicht vor völliger Klärung aller Einzelheiten der Ausführung.
  10. Besondere Bedingungen für den Bereich Oberflächentechnik:
    1. Allen Werkstücken, die zur Veredelung übergeben werden, muss ein Auftrag oder Lieferschein beigefügt werden, der folgende Angaben enthalten muss:
      • Bezeichnung der Teile, Stückzahl, Nettogewicht und Art der Verpackung
      • Werkstoff-Qualität (Normbezeichnung)
      • Hinweis, sofern Teile nicht für eine 200°C Wärmebehandlung geeignet sind.
    2. Eine Lieferfrist beginnt mit unserer Annahme der Bestellung, mündlich oder schriftlich, jedoch nicht bevor alle Ausführungs- einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber sämtliche für den Vertrag erforderlichen Angaben gemacht hat.
    3. Die behandelten Werkstücke werden vor dem Verlassen unseres Werks durch Stichproben geprüft. Eine weitergehende Prüfung erfolgt nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarungen. Die Ausgangsprüfung entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Pflicht zur Eingangsprüfung.
    4. Die Werkstücke werden mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt. Führt die Behandlung nicht zum Erfolg, weil der Auftrag- geber die geforderten Angaben unvollständig oder unrichtig machte, der Auftragnehmer versteckte Fehler im Werkstück vor der Durchführung der Behandlung nicht kannte oder nicht erkennen konnte, oder weil die Eigenschaften des Materials, die Formgebung oder Zustand der angelieferten Werkstücke den Erfolg der Behandlung unmöglich machten, der Auftraggeber dies jedoch nicht wusste oder wissen konnte, so ist dennoch der Behandlungslohn zu zahlen. Erforderliche Nachbehandlun- gen werden gesondert in Rechnung gestellt.
    5. Mängel sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Gefahrenübergang schriftlich und nachvollziehbar, unter Angabe des Lieferursprungs: Lieferscheinnummer und -datum des Auftragnehmers, mitzuteilen. Versteckte Fehler sind unverzüglich nach Kenntnis schriftlich zu rügen.
    6. Bei jeder Beanstandung sind wir – entsprechend den gesetzlichen Regelungen – zunächst zur Prüfung und Nachbesserung/ Nachbehandlung berechtigt.
    7. Für Mängelschäden und etwaige Folgeschäden, die wir zu vertreten haben, leisten wir nur Ersatz bis zur Höhe der ursprüng- lichen Behandlungskosten. Nach Wahl des Auftraggebers werden wir in diesem Falle den Betrag wieder gutschreiben oder entsprechende Werkstücke kostenlos nachbehandeln.
    8. Die Gewährleistungsfristen und –beschränkungen gelten auch für etwaige Nachbehandlungen
    9. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Werkstoffangaben trägt ausschließlich der Auftraggeber. Die Hinweise des Auftragnehmers in den zugrundeliegenden Angeboten sind zu beachten.
  11. Hinweise für Verbraucher i.S. von § 13 BGB :
    1. Ist der Kunde ein Verbraucher, so ist dieser nicht an seine Bestellung gebunden, wenn er sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware widerruft. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware auf unsere Gefahr erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an :

      Richard Henkel GmbH
      Stahlmöbelfabrik
      Forchtenberger Straße 46
      74670 Forchtenberg-Ernsbach

      Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Kunde, es sei denn, es wurde falsche oder mangelhafte Ware geliefert. Sofern es sich um paketversandfähige Ware handelt, wird diese vom Kunden ordentlich verpackt, frankiert und in ausrei- chender Höhe transportversichert. Bei nicht paketversandfähiger Ware, d.h. bei Speditionslieferungen, ist dies vorab mit uns abzustimmen, wir teilen dann dem Kunden die genaue Höhe der Kosten vor Rücklieferung mit. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung in diesem Fall werden auf höchstens EUR 100,-- geschätzt.
    2. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die eigens für den Kunden hergestellt oder eigens für den Kunden nach seinen Spezifikationen aus Standardkomponenten zusammengestellt wurden.
    3. Sofern der Kunde beschädigte oder abgenutzte Waren zurückschickt, wird ein gesetzlich zulässiger Betrag in Abzug gebracht. Der Kunde kann dies vermeiden, indem er lediglich die Ware einer Prüfung unterzieht, wie sie ihm etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, und diese ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückschickt.
    4. Bei Rechtsstreitigkeiten mit Verbrauchern gilt bundesdeutsches Recht als vereinbart.
  12. Datenschutz, Verbraucherrechte
    1. Wir gewährleisten, dass im Rahmen von Geschäftsbeziehungen zur Kenntnis gelangte Kundendaten ausschließlich in Verbindung mit der Auftragsbearbeitung und zu internen Marketingzwecken bearbeitet, gespeichert und genutzt werden. Eine Weitergabe ist nur zulässig an direkt mit der Auftragsabwicklung verbundenen Unternehmen (z.B. Paketdienst). Ent- sprechend dem geltendem Datenschutzrecht sind wir verpflichtet, unseren Kunden auf Verlangen jederzeit zu dem über sie gespeicherten Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen oder auf Verlangen des Kunden hin, sämtliche über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen.
    2. Gesetzliche Verbraucherschutzrechte werden von unseren LZB nicht berührt.
  13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort für alle Leistungen und Forderungen ist der Versandort.
    2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist nach unserer Wahl das Amtsgericht Öhringen oder das Landgericht Heilbronn, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist; dies gilt auch für Wechsel- und Scheckansprüche. Ist der Kunde Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
  14. Schlussbestimmung
    1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unserer LZB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt; es gilt insoweit das wirtschaftlich gewollte unter Berücksichtigung des gesetzlich zulässigen Inhalts.
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